betreuung_header_01.jpg Foto: A. Zelck / DRKS

Sie befinden sich hier:

  1. Angebote
  2. Alltagshilfen
  3. Häuslicher Betreuungsdienst

Häuslicher Betreuungsdienst

Für Menschen mit dementiellen Erkrankungen bietet das Rote Kreuz spezielle Freizeitgestaltung, Begleitung und Betreuung. In der Gruppen- oder Einzelbetreuung begleiten unsere Betreuungskräfte die Eingewöhnung und fördern die Fähigkeiten der Senioren durch eine der Demenzstufe entsprechenden Beschäftigung.

Ansprechpartnerin

Leitung soziale Dienste
Frau Christine Metz Tel. 05631 959 199 Fax. 05631 959 198 christine.metz@drk-korbach.de 

„Auszeit“ für pflegende Angehörige:

Pflegende Angehörige demenziell erkrankter Menschen haben eine herausfordernde Aufgabe übernommen. Oft bedeutet die Pflege, insbesondere die Betreuung eines demenzkranken Angehörigen, dass man 24 Stunden am Tag für den Betroffenen präsent sein muss. Ruhe und Erholung findet man selten, soziale Kontakte und Aktivitäten werden stark vernachlässigt.

Der Häusliche Betreuungsdienst unseres Pflegedienstes bietet eine „Auszeit“ für pflegende Angehörige:

Unsere Helferinnen und Helfer sind umfassend im Umgang mit demenziell erkrankten Menschen geschult. Sie kommen gerne zu Ihrem betroffenen Angehörigen nach Hause und betreuen Ihn oder Sie für einige Stunden. Die Betreuungszeiten sind flexibel nach Absprache möglich. Sie als pflegende Angehörige haben während diesen Stunden Zeit wichtige Termine wahrzunehmen oder können einfach die freie Zeit für sich genießen.

Der Häusliche Betreuungsdienst bietet:

  • eine individuelle Betreuung in vertrauter Umgebung
  • Abwechslung und Unterhaltung für Ihren Angehörigen
  • Eine flexible Betreuung, die sich an den Bedürfnissen und Wünschen der Angehörigen orientiert
  • Betreuung einzeln oder in der Gruppe in unserem Betreuten Wohnen


Die Pflegeversicherung bezuschusst die Kosten für die Besuchsdienste in Höhe von bis zu 1200.-  bzw. 2400.- € jährlich, wenn ein erhöhter Betreuungsbedarf vorliegt. Dies muss- wie auch die Einstufung in eine Pflegestufe- bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.
Ebenso kann der Besuchsdienst als stundenweise Verhinderungspflege nach Beantragung bei der Pflegekasse bis zu 1550.-/Jahr abgerechnet werden.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.